Neue Verkehrsregeln ab 2017 für Autofahrer und Radfahrer
Nur noch wenige Wochen, dann endet das Jahr 2016. Wie auch im vergangenen Jahr wird es im Jahr 2017 wieder neue Regelungen für den Straßenverkehr geben. Nicht nur für Autofahrer, sondern auch für andere Verkehrsteilnehmer werden sich manche Dinge grundlegend ändern. Aber nicht nur bereits feststehende Regelungen werden 2017 eingeführt, es stehen noch andere Gesetzentwürfe aus, die den Straßenverkehr im Jahr 2017 verändern könnten.
Dies wären z.B. die Ausweitung des Handyverbots und härtere Strafen für Gaffer und Schaulustige, sowie für Teilnehmer an illegalen Straßenrennen. Im Jahr 2016 wurden zu diesen Themen Gesetzesvorlagen entworfen. Im neuen Jahr entscheidet die Bundesregierung, ob es in diesen Bereichen letztendlich Änderungen gibt. Doch welche Regeländerungen stehen für das Jahr 2017 bereits fest?
Rettungsgasse – Klare Vorgaben ab 2017
Im Jahr 2017 wird es neue Regelungen bei der Bildung einer Rettungsgasse geben. Dies betrifft vor allem Autobahnen und Straßen außerorts, die mindestens zwei Fahrstreifen besitzen. Wenn es in Zukunft zu einem Stau kommt und die Autos nur noch mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder zum Stillstand kommen, dann muss zwischen der äußersten linken Spur und der unmittelbaren rechten Spur eine Rettungsgasse gebildet werden.
Bei drei oder mehr Streifen müssen alle Fahrzeuge auf dem linken Streifen nach links und alle anderen nach rechts fahren. Zuvor sollte die Rettungsgasse, bei vier Spuren, in der Mitte gebildet werden.
Neue 30er-Zone-Regeln in Städten
Ab Januar 2017 sollen Gemeinden fähig sein, mehr 30er -Zonen vor Schulen, Altersheimen und Schulen einrichten zu können. Dies soll vor allem auch auf Hauptstraßen möglich sein. Vor der neuen Regelung war dies eher schwierig durchzusetzen. Begründet soll dies unter anderem dadurch werden, dass es sich bei dem jeweiligen Straßenverlauf um einen Unfallschwerpunkt handelt. Allgemein bleibt die Regelgeschwindigkeit von 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften bestehen.
Änderungen bei den Bußgeldern
Nach Angaben des ADAC soll im Jahr 2017 die verbotene Nutzung eines Handys während der Fahrt teurer werden. Dazu soll das Handy-Verbot erweitert und auch die Nutzung von E-Book-Readern, Tablets und Videobrillen unter Strafe gestellt werden. Auch das Schreiben einer SMS wird ab 2017 mit einem Bußgeld geahndet.
Aber nicht nur die Handy-Nutzung soll härter sanktioniert werden, auch für Schaulustige und Teilnehmer an illegalen Autorennen, soll es härtere Strafen geben. Überdies sollen auch die Bußgelder für Raser erhöht werden, besonders wenn es dabei um die Gefährdung von Menschenleben geht.
Höhere Gebühren für Führerschein und Hauptuntersuchung
Aber nicht nur Bußgelder sollen im Jahr 2017 steigen, auch die Gebühren für den Führerschein und die Hauptuntersuchung werden teurer. So soll die theoretische Prüfung nun 11,90 Euro, statt 11,00 Euro kosten. Für die Prüfung am Computer werden ab 2017 10,60 Euro fällig. Die praktische PKW-Prüfung verteuert sich in Zukunft auf 91.50 Euro und die praktische Motorrad-Prüfung wird 121,38 Euro kosten. Neben den Führerschein-Kosten verändern sich auch die Gebühren für die Hauptuntersuchung. Je nach Bundesland wird diese um die 35,00 bis 55,00 Euro betragen.
Neue Ampelregelung für Radfahrer
Die neuen Regelungen für 2017 beziehen sich aber nicht nur auf Autofahrer. Auch bei den Radfahrern wird sich etwas ändern. Bisher mussten sich Radfahrer nach der Fußgängerampel richten, wenn es keine gesonderte Radfahrer-Ampel gab. Ab 2017 müssen sich Radfahrer nach den Lichtzeichen des Fahrverkehrs richten. Auf Radwegen gelten jedoch immer noch die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr.
Neue Regelungen im Ausland
Aber nicht nur in Deutschland wird es neue Regelungen im Straßenverkehr geben, auch unsere europäischen Nachbarn führen neue Verkehrsregeln ein. In Italien und in den Niederlanden gibt es ab dem 1. Januar 2017 höhere Bußgelder bei Verstößen im Straßenverkehr.
In Italien wird zudem beim Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung sofort der Führerschein entzogen. Dieses Fahrverbot soll zwischen 15 Tagen und 2 Monaten andauern. Für ausländische Besucher bedeutet dies ein Fahrverbot in Italien. In Zukunft sollte man also in keinem Fall in Italien mit dem Handy am Steuer erwischt werden.
Sinnvolle Änderungen
Die Bundesregierung zeigt mit den neuen Regelungen, dass sie einige Probleme im Straßenverkehr erkannt hat. Vor allem die Änderungen in Bezug auf Rettungsgasse, 30-er Zone und härtere Sanktionen beim Handyverbot sind sehr sinnvoll. Wie sich die neuen Regelungen auf den Straßenverkehr auswirken werden, wird man dann im Jahr 2017 sehen. In jedem Fall versucht die Bundesregierung den Straßenverkehr sicherer zu machen und dies ist ein gutes Zeichen für die Zukunft.